Was ist der Unterschied zwischen Verkehrswert und Angebotspreis?
Der Verkehrswert (auch Marktwert) ist nach § 194 BauGB der Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zum Bewertungsstichtag zu erzielen wäre, ohne persönliche oder ungewöhnliche Umstände. Angebotspreise in Immobilienportalen sind dagegen Wunschvorstellungen der Verkäufer und weichen oft deutlich davon ab.
Was ist der Unterschied zwischen Kurzgutachten und Verkehrswertgutachten?
Beide ermitteln den Verkehrswert nach § 194 BauGB und der ImmoWertV mit denselben anerkannten Verfahren. Der Unterschied liegt im Umfang und in der Begründungstiefe:
- Kurzgutachten (ca. 5–15 Seiten): Ergebnis und wesentliche Ansätze kompakt dargestellt – ideal zur Orientierung bei Kauf oder Verkauf, für Einigungen in der Familie oder die private Vermögensplanung.
- Verkehrswertgutachten (ca. 25–50 Seiten): jeder Ansatz ausführlich hergeleitet und nachprüfbar belegt, mit vollständiger Auswertung aller Unterlagen und umfassender Marktanalyse – wenn das Ergebnis Dritte überzeugen muss, z. B. bei Erbauseinandersetzung, Scheidung, Streit unter Miteigentümern oder gegenüber Banken.
Brauche ich ein ausführliches Gutachten oder reicht ein Kurzgutachten?
Für private Entscheidungen wie Verkauf, Kauf oder eine Einigung in der Familie genügt oft ein Kurzgutachten. Soll das Ergebnis Dritte überzeugen, empfiehlt sich ein ausführliches Verkehrswertgutachten. Für den Nachweis eines niedrigeren Werts gegenüber dem Finanzamt (§ 198 BewG, z. B. bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer) ist ein Gutachten des Gutachterausschusses oder eines öffentlich bestellten bzw. nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erforderlich. Gerichte beauftragen in der Regel eigene Sachverständige. Hierzu berate ich Sie gern und ehrlich im Erstgespräch.
Was kostet eine Immobilienbewertung?
Das hängt von der Leistung und vom geschätzten Marktwert ab: Eine Marktwerteinschätzung gibt es ab 340 €, ein Kurzgutachten ab 990 € und ein Verkehrswertgutachten ab 1.990 €, jeweils inkl. USt. Die vollständige Preistabelle finden Sie im Abschnitt Preise. Vor jedem Auftrag erhalten Sie ein schriftliches Festpreisangebot.
Hängt Ihr Honorar vom ermittelten Wert ab?
Nein. Die Preisstufe wird vor dem Auftrag anhand einer Ersteinschätzung festgelegt und als Festpreis vereinbart. Fällt der ermittelte Wert später höher oder niedriger aus, bleibt der Preis unverändert. So habe ich keinerlei eigenes Interesse am Ergebnis – das sichert eine unabhängige und neutrale Bewertung.
Wie lange dauert eine Bewertung?
Eine Marktwerteinschätzung ist meist innerhalb weniger Tage nach der Besichtigung möglich. Für ein Gutachten sollten Sie je nach Umfang und Verfügbarkeit der Unterlagen mit etwa zwei bis vier Wochen rechnen.
Welche Bewertungsverfahren gibt es?
Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sieht drei Verfahren vor: das Vergleichswertverfahren (z. B. für Eigentumswohnungen und Bauland), das Ertragswertverfahren (für Mietobjekte) und das Sachwertverfahren (typisch für selbstgenutzte Ein- und Zweifamilienhäuser). Welches Verfahren passt, hängt von Ihrer Immobilie ab.
Muss ich bei der Besichtigung anwesend sein?
Ja, oder eine von Ihnen beauftragte Person. Die Besichtigung dauert je nach Objekt etwa ein bis zwei Stunden. Dabei können Sie mir auch wertrelevante Informationen wie Modernisierungen oder bekannte Mängel direkt mitteilen.
Wann ist der Drohneneinsatz sinnvoll und ist er erlaubt?
Immer dann, wenn Dach, Schornstein oder schwer zugängliche Fassaden für die Bewertung wichtig sind. Ich fliege nach den geltenden EU-Drohnenregeln, kläre vorab notwendige Genehmigungen und achte auf die Privatsphäre der Nachbarn. Eventuelle Genehmigungsgebühren werden vorher abgestimmt.
Welche Immobilien bewerten Sie?
Ich bewerte Wohnimmobilien einfacher bis mittlerer Schwierigkeit: Eigentumswohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser (auch Doppel- und Reihenhäuser), Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie unbebaute Baugrundstücke. Für Spezialimmobilien wie Hotels, Industrie- oder landwirtschaftliche Objekte empfehle ich Ihnen gern spezialisierte Kolleginnen und Kollegen.
In welchen Regionen sind Sie tätig?
Schwerpunkte sind Dresden und Umgebung in Sachsen sowie die Südheide und der Landkreis Celle in Niedersachsen. Andere Regionen sind nach Absprache möglich.
Werden meine Daten vertraulich behandelt?
Selbstverständlich. Alle Informationen und Unterlagen werden streng vertraulich behandelt, ausschließlich für Ihren Auftrag verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.